
Der Dienstleister für Kommunen und Stadtwerke.
Hundebestandsaufnahme sorgt für gerechte Hundesteuer für Kommunen und Bürger
In vielen Kommunen klein oder groß, Gemeinde oder Stadt, ist eine Großzahl der Hunde nicht für die Hundesteuer registriert.
Aus Untersuchungen geht hervor, daß , wenn eine Kommune nichts tut, nur 60 bis 75 % der Hundehalter ihren Hund auch wirklich beim Steueramt der Kommune anmelden.
Unglaublich nicht ? Man würde erwarten, daß aufgrund der Verpflichtung zur Steuergerechtigkeit jeder Steuerzahler davon ausgehen darf, daß die Kommune dafür Sorge trägt, daß mindestens 95 % der Steuerpflichtigen auch wirklich zu dieser Steuer beitragen.
Viele Kommunen schaffen es mit Hilfe professioneller Dienstleister wie Springer Kommunale Dienste im Bereich der Hundebestandsaufnahme diese Dunkelziffer wirklich enorm zu reduzieren.
Als Marktleiter führen wir diese Dienstleistung seit beinahe drei Jahrzehnten für viele Kommunen bundesweit durch. Dabei besuchen wir jährlich mehr als 1 Million Haushalte.
Unsere bewährte digitale Lösung minimiert die Schwarzhunde nach unserem Besuch auf fast null.
Dazu nutzen wir Ipads, die jederzeit mit unserem gesicherten server verbunden sind. Nach Eingabe der Daten werden diese verschlüsselt auf den server gesendet. Gleichzeitig mit diesem Vorgang werden die Daten automatisch auf dem Ipad gelöscht, was datenschutzrechtlich enorm wichtig ist.
Auf unserem gesicherten server sind die Daten jederzeit von der betreffenden Kommune abzufragen und zu bearbeiten.
Diese Arbeitsweise ist datenschutzrechtlich perfekt, liefert die meisten Neuanmeldungen, verringert den Einsatz der Kommune und die Kosten, für diese Dienstleistung.
Da wir von unserer Arbeitsweise und den Erfolgen so sehr überzeugt sind, bieten wir diese Dienstleistung in den allermeisten Fällen auch mit einer Verrechnung auf Erfolgsbasis an. So kann die Kommune immer nur Steuergelder zusätzlich einnehmen und muß garantiert niemals Geld dazulegen.
Kommunen in denen eine Hundebestandsaufnahme von uns durchgeführt wurde sind z.B. Arnsberg, Arnstadt, Bergisch-Gladbach, Bremerhaven, Düsseldorf, Erlangen, Freudenstadt, Grevenbroich, Gronau, Iserlohn, Kiel, Leverkusen, Ludwigsfelde, Mönchengladbach, Neubrandenburg, Neumünster, Ostfildern, Paderborn, Rendsburg, Stuttgart, Waren, Zerbst
-bitte fordern Sie eine vollständige Referenzliste bei uns an.
Bei weiteren Fragen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf
info@springer-dn.de
Aus Untersuchungen geht hervor, daß , wenn eine Kommune nichts tut, nur 60 bis 75 % der Hundehalter ihren Hund auch wirklich beim Steueramt der Kommune anmelden.
Unglaublich nicht ? Man würde erwarten, daß aufgrund der Verpflichtung zur Steuergerechtigkeit jeder Steuerzahler davon ausgehen darf, daß die Kommune dafür Sorge trägt, daß mindestens 95 % der Steuerpflichtigen auch wirklich zu dieser Steuer beitragen.
Viele Kommunen schaffen es mit Hilfe professioneller Dienstleister wie Springer Kommunale Dienste im Bereich der Hundebestandsaufnahme diese Dunkelziffer wirklich enorm zu reduzieren.
Als Marktleiter führen wir diese Dienstleistung seit beinahe drei Jahrzehnten für viele Kommunen bundesweit durch. Dabei besuchen wir jährlich mehr als 1 Million Haushalte.
Unsere bewährte digitale Lösung minimiert die Schwarzhunde nach unserem Besuch auf fast null.
Dazu nutzen wir Ipads, die jederzeit mit unserem gesicherten server verbunden sind. Nach Eingabe der Daten werden diese verschlüsselt auf den server gesendet. Gleichzeitig mit diesem Vorgang werden die Daten automatisch auf dem Ipad gelöscht, was datenschutzrechtlich enorm wichtig ist.
Auf unserem gesicherten server sind die Daten jederzeit von der betreffenden Kommune abzufragen und zu bearbeiten.
Diese Arbeitsweise ist datenschutzrechtlich perfekt, liefert die meisten Neuanmeldungen, verringert den Einsatz der Kommune und die Kosten, für diese Dienstleistung.
Da wir von unserer Arbeitsweise und den Erfolgen so sehr überzeugt sind, bieten wir diese Dienstleistung in den allermeisten Fällen auch mit einer Verrechnung auf Erfolgsbasis an. So kann die Kommune immer nur Steuergelder zusätzlich einnehmen und muß garantiert niemals Geld dazulegen.
Kommunen in denen eine Hundebestandsaufnahme von uns durchgeführt wurde sind z.B. Arnsberg, Arnstadt, Bergisch-Gladbach, Bremerhaven, Düsseldorf, Erlangen, Freudenstadt, Grevenbroich, Gronau, Iserlohn, Kiel, Leverkusen, Ludwigsfelde, Mönchengladbach, Neubrandenburg, Neumünster, Ostfildern, Paderborn, Rendsburg, Stuttgart, Waren, Zerbst
-bitte fordern Sie eine vollständige Referenzliste bei uns an.
Bei weiteren Fragen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf
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Erfassung Zählerstände
Ablesung von Zählerständen als Dienstleistung für kommunale Stadtwerke und Energieversorger.
Auch Sie kennen die Problematik der Zeit- und Personalaufwendung am Jahresende zur Ablesung der Gas- Wasser und Stromuhren.
Unsere Erfahrung im Bereich von Datenerhebung, durch den Besuch von mehr als eine Million Haushalten pro Jahr sichert auch Ihren Erfolg bei der Ablesung Ihrer Zählerstände. Und dies nicht nur bei die Jahresverbrauchablesung auch bei der rollierenden Ablesung, Stichtagsablesung oder der Abwicklung von Kundenselbstablesung können wir Ihnen einen reibungslosen Ablauf der Ablesungen gewährleisten.
Unsere Dienstleistung umfasst:
(Bitte fordern Sie eine vollständige Referenzliste an)
Auch Sie kennen die Problematik der Zeit- und Personalaufwendung am Jahresende zur Ablesung der Gas- Wasser und Stromuhren.
Unsere Erfahrung im Bereich von Datenerhebung, durch den Besuch von mehr als eine Million Haushalten pro Jahr sichert auch Ihren Erfolg bei der Ablesung Ihrer Zählerstände. Und dies nicht nur bei die Jahresverbrauchablesung auch bei der rollierenden Ablesung, Stichtagsablesung oder der Abwicklung von Kundenselbstablesung können wir Ihnen einen reibungslosen Ablauf der Ablesungen gewährleisten.
Unsere Dienstleistung umfasst:
- die Datenerfassung der Zählerstände vor Ort (inkl. Plausibilitätsüberprüfung und Fotodokumentation)
- Zählerstandserfassung durch Kundenangabe via Internet oder telefonisch in unserem Call-Center
- Kombination mit einer Kundenselbstablesung bis zu eine kompletten Durchführung einer Kundenselbstablesung
- Sortierung, Kuvertierung und Zustellung Ihrer Rechnungen
(Bitte fordern Sie eine vollständige Referenzliste an)

Bei weiteren Fragen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf
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Abfallentsorgung
Unsere Dienstleistung im Bereich Abfallentsorgung betrifft 2 Produkte
Für welche Form sich unsere Auftraggeber auch entscheiden, sie ist immer verbunden mit einer Beratung oder Aufklärung der betreffenden Bürgerinnen und Bürger.
Dies betrifft eine Optimierung der Gebühren durch eine höhere Zahl angemeldeter Biotonnen, wie eine optimale Sortierung von preisgünstigem, ökologisch sinnvoll getrenntem Biomüll und teurerem Restmüll.
So sinken die Gebühren für alle Bürger.
Erreicht wird dies durch die Prüfung der Grundstücke der Eigenkompostierer, die keine Biotonne nutzen und die Prüfung der Biotonnen oder Restmülltonnen vor Ort.
Diese Grundlagen sind oft fehleranfällig oder unvollständig. Wir bieten Ihnen eine Prüfung bestimmter oder aller Grundstücke vor Ort an.
Damit werden die Kosten der Kanalisation möglichst gerecht verteilt und die Kosten der Wasserentsorgung bleiben für jeden niedrig bezahlbar.
Kommunen wo die Biomüllprüfung durch uns durchgeführt wurde: Gemeinde Mechernich. (Bitte fordern Sie eine vollständige Referenzliste bei uns an)
Kommunen wo die Bemessung der Niederschlagswassergebühr durch uns durchgeführt wurde: (Bitte fordern Sie eine vollständige Referenzliste an).
Bei weiteren Fragen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf
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- Biomüll - Prüfung der Eigenkompostierer und Prüfung der Qualität des Biomülls
- Niederschlagswasser- Prüfung der relevanten Flächen
Für welche Form sich unsere Auftraggeber auch entscheiden, sie ist immer verbunden mit einer Beratung oder Aufklärung der betreffenden Bürgerinnen und Bürger.
Biomüll
Wir bieten Ihnen eine Möglichkeit zur Optimierung der Kosten für die Müllentsorgung.Dies betrifft eine Optimierung der Gebühren durch eine höhere Zahl angemeldeter Biotonnen, wie eine optimale Sortierung von preisgünstigem, ökologisch sinnvoll getrenntem Biomüll und teurerem Restmüll.
So sinken die Gebühren für alle Bürger.
Erreicht wird dies durch die Prüfung der Grundstücke der Eigenkompostierer, die keine Biotonne nutzen und die Prüfung der Biotonnen oder Restmülltonnen vor Ort.
Niederschlagswasser
Üblicherweise wird die Bemessung der Niederschlagswassergebühr für die Einleitung und Entsorgung von Regenwasser über Selbstauskünfte und eigenen Flächenberechnungen der Bürger vorgenommen.Diese Grundlagen sind oft fehleranfällig oder unvollständig. Wir bieten Ihnen eine Prüfung bestimmter oder aller Grundstücke vor Ort an.
Damit werden die Kosten der Kanalisation möglichst gerecht verteilt und die Kosten der Wasserentsorgung bleiben für jeden niedrig bezahlbar.
Kommunen wo die Biomüllprüfung durch uns durchgeführt wurde: Gemeinde Mechernich. (Bitte fordern Sie eine vollständige Referenzliste bei uns an)
Kommunen wo die Bemessung der Niederschlagswassergebühr durch uns durchgeführt wurde: (Bitte fordern Sie eine vollständige Referenzliste an).
Bei weiteren Fragen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf
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Springer Kommunale Dienste
- Wir wurden 1992 gegründet und sind damit schon mehr als 30 Jahre ein vertrauter Dienstleister.
- Wir arbeiten ausschließlich für Kommunen und deren Eigenbetriebe wie Stadtwerke.
- Wir garantieren, während der Bürozeiten erreichbar zu sein. Wir versuchen dazu, ständig telefonisch erreichbar zu sein. Wir meinen, daß dies in dem sensiblen Bereich, in dem wir tätig sind, eine Voraussetzung ist.
- Wir arbeiten ständig mit den Datenschutzbehörden der Länder zusammen. All unsere Arbeitsweisen sind durch die Datenschutzbeauftragten überprüft. Durch die Digitalisierung und Nutzung von (gesichertem) Internet können wir das höchst mögliche Niveau an Datenschutz bieten.
- Wir besuchen durchschnittlich mehr als 1 Million Haushalte pro Jahr.
- Unsere Erfahrungen und Kenntnisse in digitalen Bestandsaufnahmen und Haushaltsbefragungen aller Art nutzen wir im Bereich der Hundebestandsaufnahmen, Zählerablesungen, qualitativer Überprüfung der Abfallentsorgung ( Biomüll) und quantitativer Prüfungen im Bereich der Abfallentsorgung ( Kontrolle Art und Anzahl der Müllgefäße z.B ).
- Unser Außendienst wird in regelmäßigen Abständen Qualitätskontrollen unterzogen und somit ständig geprüft. Dies optimiert unsere Dienstleistungsqualität und dokumentiert die Qualität unseres Außendienstes.
- Unsere digitalisierte Arbeitsweise nutzt Ipads und (geschütztes) Internet. Die Vorteile dieser Arbeitsweise sind riesig. Nicht nur, daß die Daten schneller und sicherer bei der Kommune oder den Stadtwerken geliefert werden. Der Auftraggeber hat jederzeit Einsicht in die gerade vor Ort erfassten Daten und diese gesammelten Daten können auch niemals von Anderen missbraucht werden. Und letztendlich ist es für unsere Auftraggeber einfach kostengünstig.
- Zuverlässigkeit, Diskretion und hundertprozentige Leistung sind unsere strengen Vorbilder. Um dieses erfüllen zu können, gehört allerdings etwas mehr dazu. Wir verstehen uns nicht als "Alleskönner"; dennoch legen wir sehr großen Wert auf die qualitative Erfüllung der von uns angebotenen Leistungen.
- Wir bieten unseren Kunden ständig neue Produkte und Dienste an. Unser Ziel dabei ist, das unser Auftraggeber seine Einnahmen erhöhen kann und dabei die Kosten der Umsetzung viel niedriger sind als die neu generierten extra-Einnahmen. Wenn es möglich ist, bieten wir Optionen auf Erfolgsbasis an: No cure no pay.

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Kontakt
Verantwortlich für den Inhalt der Seiten, Anbieter und Ansprechpartner nach § 6 TDG / MDstV und gemäß § 10 Absatz 3 MDStV:
Springer Kommunale Dienste GmbH
Arno Wanders
Gut-Dämme-Straße 31
52070 Aachen
Telefon +49 (0) 2421 189244
info@springer-dn.de
Amtsgericht HRB Ac 28088
Ust-IdNr DE176179336
Quellenangabe für die verwendeten Bilder und Grafiken:
www.depositphotos.com, www.fotolia.com
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- Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter
Verantwortlich für diese Website ist der Geschäftsführer Arno Wanders Gut-Dämme-Str. 31 52070 Aachen, a.wanders@springer-dn.de
Der Datenschutzbeauftragte ist Norbert van der Velden, datenschutzbeauftragter@springer-dn.de
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Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.Recht auf Datenübertragbarkeit
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https://www.e-recht24.de
Impressum
Springer Kommunale Dienste GmbH
Gut-Dämme-Straße 31
52070 Aachen
Handelsregister: HRB Ac 28088
Registergericht: Aachen
Vertreten durch:
Arno Wanders
Kontakt
Telefon: 02421 - 189244
E-Mail: info@springer-dn.de
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE176179336
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Technische Umsetzung der Seite:
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www.zeitcreator.de
Quelle:
e-recht24.de
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Quelle:
e-recht24.de